Vorsorge und Betreuung
Eine plötzliche Krankheit
oder ein Unfall können dazu führen,
dass man persönliche Dinge nicht mehr selbst regeln kann
und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Die nächsten
Verwandten bzw. der Ehegatte, Lebensgefährte oder Kinder
können in solchen Situationen nicht automatisch für
die betroffene Person handeln und entscheiden. Man kann mit Hilfe
des Notars für solche Fälle Vorsorge zu treffen.
Der Notar bereitet als Vorsorge auf den konkreten
Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere
Anordnungen vor.
Die wichtigsten sind:
· Generalvollmacht
· Vorsorgevollmacht
· Betreuungsverfügung
· Patientenverfügung
Nur die beurkundete Vollmacht oder Patientenverfügung
hat den höchsten Beweiswert der vom Vollmachtgeber abgegebenen
Erklärungen. Und nur eine notariell beurkundete oder beglaubigte
Vollmacht kann in Grundstücksangelegenheiten und Registersachen
verwendet werden.