Wer ist für mich
zuständig?
Jeder kann den Notar frei wählen,
der für ihn tätig werden soll, unabhängig davon,
wo man wohnt oder sich z.B. bei einem Grundstückskaufvertrag
das Grundstück befindet. Allerdings darf der Notar Amtshandlungen
nur in seinem Amtsbezirk
vornehmen. Haben Rechtsgeschäfte außerhalb des Amtsbezirks
des Notars Auswirkungen, so hindert ihn das nicht, diese zu beurkunden.
Unser Amtsbereich entspricht neben dem Gebiet
der Stadt Schwabach im wesentlichen dem früheren
Landkreis Schwabach. Hierzu gehören Wendelstein,
Schwanstetten, Rohr, Rednitzhembach,
Büchenbach und Kammerstein
sowie aus dem Süden Nürnbergs die Stadtteile Katzwang,
Kornburg, Reichelsdorfer Keller
und Worzeldorf.